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Ein wichtiger Grundstein für finanzielle Sicherheit - die Risiko-Lebensversicherung
06.04.2006 - 15:10 Uhr, MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe [Pressemappe] München (ots) - Das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente ist inzwischen jedem bekannt. Was viele aber zu wenig beachten: Damit verbunden sinkt auch die gesetzliche Absicherung von Ehepartner und Kindern. Denn auch hier hat es in den letzten Jahren entscheidende Einschnitte gegeben, zum Beispiel wurden die Leistungen der Witwen- und Waisen-Rente stark eingeschränkt. Somit wird auch hier die private Vorsorge immer wichtiger.
Jeder, der eine Familie gründet oder mit ihr ein Eigenheim plant, sollte sich grundlegende Gedanken über seine finanzielle Sicherheit machen. Eine Risiko-Lebensversicherung bietet dabei wichtige Vorteile:
Sie ist flexibel einsetzbar, steuerlich begünstigt und bietet von Anfang an Sicherheit, auch für den Schritt in die Selbständigkeit. Im Fall des Todes des Familienversorgers können durch diese sinnvolle Risikovorsorge die Grundkosten des täglichen Lebens und sonstige finanzielle Verpflichtungen der Angehörigen abgedeckt werden. Diese Form der Absicherung lässt sich aber nicht nur als finanzieller Schutz für Familienangehörige und als günstige Möglichkeit der Kreditabsicherung nutzen, sondern eignet sich auch besonders als Basis für die zusätzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit.
Ein weiterer Pluspunkt ist der Steuervorteil. Die Beiträge für die Risiko-Lebensversicherung und die darin eingeschlossenen Zusatzversicherungen können im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sollte es zu einer Auszahlung im Todesfall kommen, ist diese einkommensteuerfrei. Das gilt auch für das zusätzlich erwirtschaftete Kapital aus der Beteiligung an Überschüssen.
Bei der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe kann man sich jetzt noch günstiger absichern. Wie das Unternehmen mitteilte, verbessern nun neue flexible Komponenten die Möglichkeiten der vorhandenen Tarife. Diese wurden schon vor der jetzigen Verbesserung in neutralen Tests, zum Beispiel durch das namhafte Magazin "FINANZtest", als hervorragend bewertet. Nach Angaben des Unternehmens ergeben sich nun zahlreiche neue Vorteile:
- So werden nun neben dem klassischen Nutzen der Risiko-Lebensversicherung und einem Top-Preis-Leistungs-Verhältnis jetzt auch Nichtraucher mit besonders günstigen Prämien belohnt. - Bei veränderten Lebensumständen, wie Heirat oder Geburt eines Kindes, besteht darüber hinaus ein Anspruch darauf, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. - Eine regelmäßige Anpassung (bis zu 3 Prozent) an die Lebenshaltungskosten ist möglich. - Die steuerfreie Rückzahlung eines großen Teils der gezahlten Beiträge - oder sogar mehr als diese - bietet das Überschussanlagesystem in Fonds. - Und der Kunde hat ein zehn Jahre währendes Recht, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Version mit Kapitalbildung mit maximal gleichem finanziellen Schutz im Todesfall umzuwandeln.
Auf dieser günstigen Basis bietet das Unternehmen auch eine ebenfalls von renommierten Rating-Agenturen hervorragend bewertete Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen bei Berufsunfähigkeit (Classic oder Premium). Nach Angaben des Unternehmens übernimmt der MÜNCHENER VEREIN die Beiträge für die Haupt- und Zusatzversicherung in diesem Falle bereits bei einer Berufsunfähigkeit von nur 50 Prozent. Darüber hinaus kann nach Wunsch eine bedarfsgerechte Rentenzahlung für den Fall der Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Gegen unvorhergesehene Unglücksfälle kann die Familie über eine Unfalltod-Zusatzversicherung zusätzlich abgesichert werden.
Weitere Informationen zu dieser vorteilhaften Form der Risikovorsorge und zu anderen Vorsorgethemen erhalten Sie beim Serviceteam des MÜNCHENER VEREIN unter 0180/222 34 44 oder im Internet unter www.muenchener-verein.de.
Pressekontakt: MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe Unternehmenskommunikation Rainer Breitmoser und Uta Strelow-Hartel
Tel. 089 - 5152 1612 mailto: presse@muenchener-verein.de
Pettenkoferstraße 19 80336 München
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Der Unterschied zwischen Krankenversicherungkapital und privater Versicherung verschwindet. Minister Hoogervorst die Rechnung hat heute Obachtversicherungsgesetz zum Unterhaus geschickt.
Das neue Standaardverzekering ersetzen die gegenwärtige Krankenversicherungkapital, die private Krankenversicherung und die allgemeinen Regelungen für Staatsbeamte. Gerecht wie jetzt innen die Krankenversicherungkapital, die versicherte ist erlaubterweise, Standardpaket besteht die Regierung. Das Obachtversicherungsgesetz muß 2006 wirkungsvoll werden.
Jeder ist verbindet bald sich versichern gegen medizinische Unkosten. Die Menge der Prämie liegt irgendwo zwischen Kapital der privater und Krankenversicherung innen; zwischen 1000 und 1100 Euro pro Jahr. Die Kosten auch lieben die Prämie, nachdem das Obachtversicherungsgesetz für zahlbares jeder gegründet worden ist, dort kommt eine Einkommen-in Verbindung stehende Obachtgenehmigung. Hauptsache ist, daß ein einzelnes bald Prozente seines verlorenen Einkommens ist zur Prämie feiert; für Familien ist dieses 6.5 Prozent. Alles was kommt, es wird durch die Obachtgenehmigung ausgeglichen, Hoogervorst sagte heute an der Darstellung seiner Pläne in Nieuwspoort.
In den neuen Grundlage Versicherung Kunden viel haben mehr - finanziell - Wert am Treffen einer guten Wahl zwischen Versicherern. Versicherte bevölkeren können vom Obachtversicherer jedes Jahr ändern. "der Kunde wird ein lästiger Kunde", in den Wörtern von Hoogervorst. Ein kritischer Kunde. Er stellt sicher, daß die Konkurrenz zwischen Versicherern sich stark erhöht. Das muß Qualität lieben das Angebot, das hoch sind und der Preis die scharfe Politik. Der Versicherung Markt wird nicht nur Markt, aber auch ein Service-Markt - dort bin ich von überzeugt.
Eine Obachtberechtigung Überprüfungen aufstellen, wenn die Versicherer mit ehrlich mit einander konkurrieren.
Die Rechnung ist entsprechend den adressierten Erwartungen dieser Herbst im Unterhaus und Frühling 2005 im oberen Raum. Im Herbst von 2005 beginnt eine beträchtliche Kampagne, sich öffentlich zu informieren.
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neue hollandische versicherung
Wie von einem Januar 1 2006 dort standaardzorgverzekering für ganz holländisches gekommen. Die Versicherung ersetzt den gegenwärtigen Entwurf der privaten Versicherung und der Krankenversicherungkapitals.
Dieses hat Standplätze Minister Hoogervorst (Gesundheit, Wohlfahrt und Sport) im Rechnung Obacht-Versicherungsgesetz gesendet, das zum Unterhaus. In der Koalitionvereinbarung sind die Verträge hinsichtlich der neuen Obachtversicherung geschlossen worden.
Kern
Kern des neuen Obachtentwurfs ist, daß der Unterschied zwischen privater Versicherung und der Krankenversicherungkapital verschwindet. Wegen dieses eines Marktes für Obacht entsteht Versicherungen und die Konkurrenz zwischen den Obachtversicherern erhöht sich dort. Leute erhalten wegen dieser auserleseneren Freiheit in ihrer Wahl für eine Obachtversicherung, besonders weil Versicherer keine Kunden ablehnen können.
Gegenseitige Konkurrenz aufgrund von erstklassigen möglichen Unterschieden bilden, die Obachtversicherer müssen mit den Obachtversorgern scharf vermitteln (Krankenhäuser, Apotheken, usw.). Auf diese Weise, das der neue Entwurf auch zum betaalbaarheid der Obacht zukünftig beiträgt.
Die Prämie für die neue Versicherung beendet oben auf einem Niveau, das Lügen zwischen der gegenwärtigen Prämie der Krankenversicherungkapitals und der privaten Versicherung. Mittels einer Obachtgenehmigung wird es garantiert, daß die Grundlage Versicherung für jeder zahlbar ist.
Versicherung
In der neuen Versicherung ist jeder Erwachsene sich versichern, die, verbindet Bürger gegen medizinische Unkosten. Obachtversicherer sind annehmen jeder verbunden worden, ungeachtet des Alters Linie, Einkommen- oder Gesundheitssituation.
Versicherte bevölkeren können jährlich zu einem Obachtversicherer ihrer Präferenz zukünftig ändern. Die Hauptbetrachtungen der Versichereränderung hängen mit der Menge des pauschalen Beitrags zusammen, der Service und die Qualität von Obacht.
Die neue Obachtversicherung bietet ein Standardpaket der notwendigen Obacht an, daß es durch die Regierung festgestellt wird. Dieses Paket ist prinzipiell Recht zum Krankenversicherung-Kapital Paket, bis dann zutreffen.
Erstklassig
Für die neue Versicherung zahlt jeder den pauschalen Beitrag (nicht abhängig vom Hereinkommen). Entsprechend den Erwartungen beendet diese Prämie oben zwischen 1000 und dem 1100 Euro durch Versicherte. Für Kinder bis 18 Jahre sind keine Prämie Notwendigkeiten zahlend.
Neben keinem Anspruch ist mögliche Versichertmolaren für, freiwillig Gefahr zu besitzen, die auf bis 500 Euro sich nehmen kann.
Obachtversicherer können mit Willen konkurrieren, indem sie eine niedrigere Prämie für die Versicherung anbieten. Het is echter niet toegestaan om lagere of hogere premies te vragen op basis van leeftijd, geslacht, inkomen of gezondheidssituatie. Het aanbieden van collectieve contracten aan groepen verzekerden (zoals werknemers) blijft mogelijk.
Zorgtoeslag
Om de verzekering voor iedereen betaalbaar te houden, komt er vanaf 1 januari 2006 een zorgtoeslag die afhankelijk is van het inkomen. De zorgtoeslag wordt maandelijks door de belastingdienst uitgekeerd.
De precieze hoogte van de toeslag wordt in de loop van 2005 vastgesteld, maar naar verwachting zal deze voor een alleenstaande met minimumloon circa 300 euro en voor gehuwden of samenwonenden maximaal rond de 900 euro bedragen.
Daarnaast kunnen burgers met lage inkomens en hoge zorgkosten geld terug krijgen via de Tegemoetkomingsregeling bijzondere uitgaven (TBU), die per 1 januari 2004 is ingevoerd.
Toezicht
Minister Hoogervorst wil dat de overheid garant blijft staan voor de kwaliteit en de toegankelijkheid van de zorg voor alle burgers. Om hier op toe te zien, wordt een Zorgautoriteit opgericht. Die gaat samen met de Pensioen- en Verzekeringskamer toezien op het goed functioneren van de verzekeringsmarkt.
Invoering
Wanneer de Tweede en Eerste Kamer met het wetsvoorstel instemmen kan de nieuwe basisverzekering per 1 januari 2006 van start. Om ongewenste inkomenseffecten als gevolg van de invoering van de nieuwe verzekering tegen te gaan, trekt het kabinet jaarlijks 900 miljoen euro uit.
In 2005 zullen burgers en alle betrokken partijen uitgebreid worden geïnformeerd over de inhoud en de gevolgen van de Zorgverzekeringswet en de Wet op de zorgtoeslag.
Bron:
Persbericht ministerie VWS
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Was sind die wesentlichen Änderungen?
Durch das Alterseinkünftegesetz ergeben sich – beginnend ab 2005 – insbesondere folgende Änderungen: Bis zum Jahr 2040 wird die Besteuerung der Renten und Pensionen schrittweise – beginnend ab dem Jahr 2005 – angeglichen, d.h. im Bereich der Altersversorgung wird durchgängig zu einem System der nachgelagerten Besteuerung übergegangen.Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte (gesetzliche Renten, Pensionen, Betriebsrenten, private Leibrenten, Riesterprodukte) erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden – also im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert. Was kann ich als Sonderausgaben absetzen?Beiträge zu Leibrentenversicherungen, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerlich, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind (gesetzliche Rentenversicherungen, berufsständische Versorgung und vergleichbare private Leibrentenversicherungen), sind als Sonderausgaben beschränkt abziehbar. Hierbei gilt in der Endstufe ein Höchstbetrag von 20.000 €. Die geleisteten Altersvorsorgebeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) sind im Jahr 2005 mit einem Prozentsatz von 60% abziehbar. Dieser Prozentsatz steigt in den Folgejahren jährlich um 2% (Endstufe 2025: 100%). Beamte müssen den Höchstbetrag von 20.000 € vorher um den Betrag vermindern, den sie von ihrem Einkommen als Angestellte in die gesetzliche Rente eingezahlt hätten (fiktiver Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag).Zur Vermeidung von Schlechterstellungen ist in den Jahren 2005 bis 2019 eine Günstigerprüfung vorgesehen (Altes Recht geht vor neues Recht !).Sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nicht zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören (insbesondere Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), können bei Steuerpflichtigen, die Aufwendungen zu einer Krankenversicherung in vollem Umfang allein tragen müssen (z.B. Selbständige), bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.400 €, bei anderen Steuerpflichtigen bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 € abgezogen werden. Was ändert sich bei der Rentenbesteuerung?Leibrenten, die auf diesen Altersvorsorgebeiträgen beruhen, unterliegen ab dem Jahr 2005 einheitlich – auch bei Selbständigen – zu 50% der Besteuerung; dies gilt auch für alle Bestandsrenten und die in diesem Jahr erstmals gezahlten Renten. Der steuerbare Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang (Kohorte) bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2% auf 80% und anschließend in Schritten von 1% bis zum Jahre 2040 auf 100% angehoben. Der sich nach Maßgabe dieser Prozentsätze ergebende steuerfrei bleibende Teil der Jahresbruttorente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben. Ab wieviel Rente muss ich in 2005 Steuern zahlen?Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums sind Bestandsrenten und Neufälle des Jahres 2005 bis zu einer Rente von rund 18.900 €/Jahr (ca. 1.575 €/Monat) für Alleinstehende grundsätzlich steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln sich die Beträge. D.h., dass Durchschnittsrenten auch künftig steuerlich nicht belastet werden. Lediglich Rentner mit erheblichen zusätzlichen Einkünften (z.B. aus Betriebsrente, Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünften) werden künftig steuerbelastet sein.Was ändert sich bei der Besteuerung von Pensionen?Da nach Ablauf der Übergangsphase für die Besteuerung (2040) Beamtenpensionen und Renten steuerrechtlich gleich behandelt werden, werden der Versorgungsfreibetrag für Beamtenpensionen und Werkspensionen sowie der Altersentlastungsbetrag für übrige Einkünfte schrittweise für jeden ab 2005 neu in Ruhestand tretenden Jahrgang in dem Maße verringert, in dem sich der Besteuerungsanteil der Leibrenten erhöht. Diese Beträge werden für jeden Jahrgang festgeschrieben.Des Weiteren wird bei Beziehern von Beamten- und Werkspensionen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag an den Werbungskosten-Pauschbetrag angepasst, der den Empfängern anderer Altersbezüge zusteht (102 €), d.h. Bezieher von Beamten- und Werkspensionen erhalten nur noch den allgemeinen Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €). Zum Ausgleich wird gleichzeitig dem Versorgungsfreibetrag ein entsprechender Zuschlag hinzugerechnet, der dann ebenfalls gleichmäßig für jeden ab 2005 neu in Ruhestand tretenden Jahrgang abgeschmolzen wird. Wie weiß das Finanzamt wer wieviel Rente bezieht?Die Besteuerung der Leibrenten wird durch Rentenbezugsmitteilungen (§ 22a EStG) der Rentenversicherungsträger und der Lebensversicherungsunternehmen an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung (BfA) sicher gestellt. Ändern sich die Ertragsanteile?In den Fällen, in denen weiterhin eine Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 EStG erforderlich ist, werden die Ertragsanteile ab 2005 herabgesetzt.Die Ertragsanteilsbesteuerung findet weiterhin in den Fällen Anwendung, in denen ein (Spar-)Kapital, das vollständig aus versteuertem Einkommen gebildet wurde, verrentet wird. Das betrifft insbesondere Veräußerungsleibrenten oder Leibrenten gegen Einmalbetrag.Aufgrund der Tatsache, dass Sozialversicherungsrenten künftig von der Ertragsanteilsbesteuerung ausgenommen und in die nachgelagerte Besteuerung überführt werden, kann für die Bestimmung der Ertragsanteile wieder ein zutreffender niedrigerer Abzinsungsfaktor unterstellt werden. Dabei wird typisierend ein Kapitalertrag von 3% pro Jahr unterstellt. Die Ertragsanteile sinken daher um ca. 1/3. Was ändert sich, wenn ich erst in 2005 eine -neue- Kapitallebensversicherung abschließe?Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen (Sonderausgabenabzug, Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für Verträge zurückgeführt, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung (2005) abgeschlossen werden.Die Erträge (= Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der ausgezahlten Kapitalsumme) unterliegen zukünftig grundsätzlich in vollem Umfang der Einkommensteuer. Sie werden zur Hälfte versteuert, wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren hat und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgt. (Vergleiche auch Ausführungen zu Frage 12.10) In welchen Bereichen wurde die Riester-Rente vereinfacht?Im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester-Rente) werden Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen und Anbieter umgesetzt. Das Antragsverfahren wird vereinfacht (Einführung eines Dauerantrags) und die zentrale Stelle wird befugt, die beitragspflichtigen Einnahmen des Steuerpflichtigen beim Rentenversicherungsträger selbst zu erfragen, so dass in der Regel entsprechende Angaben des Steuerpflichtigen in seinem Zulageantrag entbehrlich sind. Ebenfalls steuervereinfachend wirkt die Einführung eines einheitlichen Sockelbetrages, so dass die Regelungen für den Berechtigten transparenter sind und Unsicherheiten vermieden werden. Gleiches gilt für die „Riester-Förderung“ der betrieblichen Altersversorgung. Die Anzahl der Zertifizierungsvoraussetzungen wird von elf auf fünf Kriterien verringert. Die Teilkapitalauszahlung als Einmalauszahlung wird in Höhe von 30% des Kapitals gesetzlich zugelassen. Die Anbieter werden verpflichtet, dem Vertragspartner vor Vertragsabschluss die effektive Gesamtrendite des Produkts zu nennen. Darüber hinaus wird für Altersvorsorgeverträge, die nach dem 1.1.2006 abgeschlossen werden, die Verwendung geschlechtsneutraler Tarife (Unisex) vorgeschrieben. Was ändert sich bei der betrieblichen Altersversorgung?Im Bereich der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung wird langfristig in allen fünf Durchführungswegen zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Hierzu werden in einem ersten Schritt auch die Beiträge für eine Direktversicherung in die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG einbezogen. Gleichzeitig wird die Steuerfreiheit auf solche Versorgungszusagen beschränkt, die eine lebenslange Altersversorgung vorsehen. Im Gegenzug wird die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung bei der Direktversicherung und der Pensionskasse (§ 40b EStG) mit Kapitaldeckungsverfahren aufgehoben. Aus Vertrauensschutzgründen gilt dies nicht für vor dem 1. Januar 2005 erteilte Versorgungszusagen (Altverträge). Für neu (d.h nach dem 31.12.2004) erteilte Versorgungszusagen erhöht sich der Höchstbetrag nach § 3 Nr. 63 EStG um 1.800 Euro (§ 3 Nr. 63 Satz 3 EStG).Mit § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG wird die Möglichkeit eröffnet, Abfindungszahlungen oder Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten steuerfrei für den Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zu nutzen. Diese Regelung dient als Ersatz für den Wegfall des § 40b EStG und damit auch der bisherigen Vervielfältigungsregelung (§ 40b Abs. 2 Satz 3 und 4 EStG). Für den Bereich der umlagefinanzierten betrieblichen Altersversorgung (insbesondere für umlagefinanzierte Pensionskassen des öffentlichen Dienstes, z.B. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für die Angestellten des Bundes und der Länder) verbleibt es bei der vorgelagerten Besteuerung und der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG.Kann ich bereits erworbene Ansprüche zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen?Die Mitnahme (Portabilität) erworbener Betriebsrentenanwartschaften wird erheblich verbessert. Falls zwischen den Beteiligten Einvernehmen besteht, ist eine Mitnahme der Anwartschaften künftig problemlos möglich. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte ein Recht, das von Ihnen beim ehemaligen Arbeitgeber bzw. dessen Versorgungseinrichtung aufgebaute Betriebsrentenkapital zum neuen Arbeitgeber bzw. in dessen Versorgungseinrichtung mitzunehmen (§ 4 BetrAVG). Die betriebsrentenrechtlichen Regelungen werden steuerlich flankiert (Übertragung steuerfrei nach § 3 Nr. 55 EStG).
Quelle "Was sind die wesentlichen Änderungen?" : Algemein
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Textilmarkt - EU legt Handelskonflikt mit China bei
05.09.2005 16:55 UhrWelthandelEU gibt 80 Millionen Textilien aus China freiDer Textil-Streit zwischen der Europäischen Union und China ist beigelegt. Eine Flut von chinesischen Kleidungsartikeln, die sich an den europäischen Grenzen aufgestaut hat, strömt nun auf den Markt.Von Alexander Hagelüken Arbeiterinnen in einer chinesischen Kleidungsfabrik.Foto: AP Die EU-Kommission und China haben einen schweren internationalen Handelskonflikt zunächst beigelegt. Von nächster Woche an sollen mehr als 80 Millionen chinesischer Pullover, Hosen und Unterwäscheartikel vom Zoll freigegeben werden und in europäische Geschäfte gelangen.Peking verzichtet dafür nächstes Jahr auf Kleiderlieferungen, offenbar aus strategischen Interessen. China erhofft sich leichteren Export anderer Produkte und eine Aufhebung des Waffenembargos.Die EU-Mitgliedsstaaten müssen der Vereinbarung allerdings noch zustimmen. In Südeuropa fürchtet die Textilindustrie um Jobs. Der Brüsseler Handelskommissar Peter Mandelson und der chinesische Ministerpräsident Wen Jiabao nannten die Lösung auf dem EU-China-Gipfel in Peking „fair und akzeptabel für beide Seiten“. Der amtierende EU-Ratspräsident und britische Premierminister Tony Blair rief die Mitgliedsstaaten dazu auf, dem in tagelangen Verhandlungen gefundenen Kompromiss zuzustimmen.Widerstand könnte von den Regierungen Süd- und Osteuropas kommen. Diese EU-Staaten hatten im Juni eine Einschränkung chinesischer Kleiderexporte durchgesetzt, um Jobs in ihren Textilindustrien zu schützen.Wegen des Einfuhrstopps hält der europäische Zoll inzwischen Millionen chinesischer Produkte fest. Vor allem deutsche und skandinavische Modefirmen haben diese Ware teils schon vor vielen Monaten bestellt und bezahlt und erleiden hohe Verluste, falls sie die Kleider nicht an die Geschäfte liefern können.Unerwartetes ZugeständnisDie nun in Peking gefundene Lösung sieht vor, die Hälfte der Ware ungeachtet der im Juni beschlossenen Höchstquote einfach freizugeben. Die andere Hälfte wird ebenfalls aus dem Zoll befreit, geht aber zu Lasten chinesischer Exporte in weniger gefragten Textilkategorien und im nächsten Jahr. Unter anderem verzichtet die Regierung in Peking 2006 auf die Lieferung von 26 Millionen Pullovern, Hosen und BHs. Dieses Warenvolumen können nun Hersteller aus Europa oder anderen asiatischen Ländern exportieren. Fortsetzung (Seite 1/2)1 | 2 nächste Seite Artikel druckenArtikel empfehlenKontakt zur Redaktion
Quelle "Textilmarkt - EU legt Handelskonflikt mit China bei" : Sueddeutsche.de
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